Wer heiraten will oder frisch verheiratet ist, denkt zu diesem Zeitpunkt eher selten daran, dass eine Ehe auch scheitern und geschieden werden kann.

Dabei ist dies der richtige Zeitpunkt, auch über die Folgen einer Scheidung nachzudenken, wenn man sich noch ohne Belastung durch Streit darüber klar werden kann, was man für den Fall eines Falles als fair empfinden würde.

Dann lohnt es sich, über den Abschluss eines Ehevertrages nachzudenken. Dieser hilft, in der schwierigen Situation einer Scheidung das Streitpotenzial in Grenzen zu halten. Auf diese Weise können die Verlobten oder Eheleute die Scheidungsfolgen im gegenseitigen Einvernehmen regeln, lange bevor sie womöglich in Streit geraten. Im Streitfalle ist dann längst geregelt, was für Ansprüche in dieser Situation die beiden Eheleute gegeneinander haben und welche eben nicht.

Wir beraten Sie gern zu einer ehevertraglichen Regelung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt, z.B. zur Verteilung des während der Ehe erwirtschafteten Zugewinns, zur Aufteilung der Alterssicherung (Versorgungsausgleich) sowie zum nachehelichen Unterhalt. Wir entwerfen auch den aus dieser Besprechung entstehenden Ehevertrag. Dabei gehen wir natürlich auch auf die möglichen Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche ein wie z.B. das Erbrecht.

Auch wenn die Scheidung bereits bevorsteht, kann der Notar als neutraler Vermittler die Ehegatten bei der Ausarbeitung einer ehevertraglichen Scheidungsvereinbarung unterstützen, die die Scheidungsfolgen zwischen den Eheleuten einvernehmlich regelt und Nerven und Kosten für ein streitiges Gerichtsverfahren spart.
Darin können dann neben den vorgenannten Punkten auch Regelungen zur Verteilung des gemeinsamen Vermögens (z.B. des gemeinsamen Hauses, des Hausrates oder sonstiger Vermögensgegenstände) sowie zum Umgangs- und Sorgerecht sowie Unterhalt gemeinsamer Kinder getroffen werden.

Mindestens ebenso wichtig sind Regelungen auch für Paare ohne Trauschein, da hier die gesetzlichen Regelungen zu Ehe und Scheidung nicht gelten.

Vor allem bei Erwerb einer gemeinsamen Immobilie empfiehlt es sich daher frühzeitig, Regelungen zum Zusammenleben und den Folgen einer möglichen Trennung und - ebenso wichtig - zur Erbfolge zu treffen. Dies gilt umso mehr, wenn die Partner hierzu gemeinsam Schulden aufnehmen.

Auch in anderen Bereichen des Familienrechts - wie z.B. bei Adoptionen – sind wir als Notare für Sie ein kompetenter Ansprechpartner, beraten Sie und entwerfen Ihnen den Adoptionsantrag.