Die eigenen vier Wände in Sicherheit

Das Immobilienrecht nimmt im Arbeitsalltag des Notars eine große Rolle ein, schließlich müssen nahezu alle Dokumente, welche für das Grundbuchamt bestimmt sind, aus Schutz für die Betroffenen vor Fälschungen mindestens notariell beglaubigt werden.

Besonders Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Ob beim Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts – meistens werden große Teile des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich Darlehen aufgenommen, um den „Traum von den eigenen vier Wänden" realisieren zu können.
Ein ähnliches Gewicht hat die Schenkung einer Immobilie, die meist mit Verpflichtungen gegenüber den schenkenden Eltern und/oder den Geschwistern einhergeht. Oft übernimmt man hier Verantwortungen für Jahre oder gar Jahrzehnte.

Eine gute Beratung und Vorbereitung ist bei einem Geschäft von solchem Ausmaß und solcher Wichtigkeit unerlässlich. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für Immobilienerwerbe wie auch verschiedene andere Bereiche des Immobilienrechts die notarielle Beurkundung vorgesehen. Der Notar entwirft Ihnen den entsprechenden Vertrag und achtet als neutraler Berater aller Vertragsparteien auf eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und die Verhinderung vermeidbarer Risiken.

Damit dies auch sachgerecht geschehen kann, benötigen wir zunächst zahlreiche personen- und objektbezogene Informationen von Ihnen. Hierzu bieten wir Ihnen im Download-Bereich als Arbeitshilfe für den Immobilienkauf jeweils ein Datenblatt zum Ausfüllen. Für Ihre weitere Information finden Sie hier ein Informationsblatt, welcher Ihnen einige weiterführende Informationen zum Ablauf vorab gibt.

Der Bereich der Immobilienschenkung hingegen ist etwas komplexer und vor allem davon geprägt, dass die Beteiligten einerseits viele Punkte dabei bedenken müssen und sich bei den Regelungsmöglichkeiten oft zwischen verschiedenen Alternativen entscheiden müssen.

  • Will der Schenker die Immobilie ganz oder teilweise weiter nutzen, auch wenn er künftig nicht mehr Eigentümer ist? (zB durch einen Nießbrauch oder ein "Wohnungsrecht")
  • Soll ein Schutzmechanismus vereinbart werden, der es dem Schenker erlaubt, vom Beschenkten die Immobilie zurückzufordern, wenn bei diesem individuelle "Katastrophen" eintreten sollte? (z.B. Tod, Ehescheidung, Insolvenz, Weiterveräußerung)
  • Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Schenkung, wenn der Schenker später stirbt? Haben Geschwister hier noch „Entschädigungsansprüche“ und wenn ja, lässt sich dies vermeiden?

Nähere Informationen zum diesen und weiteren zu klärenden Punkten finden Sie hier.
Aus diesem Grund findet zur Vorbereitung einer Schenkung grundsätzlich vorher ein Gespräch mit einem der Notare oder unseren fachkundigen Mitarbeitern zur Beratung statt. Gern beraten und informieren wir Sie dort zu den „Risiken und Nebenwirkungen“.