Auch auf anderen Rechtsgebieten können Sie auf den Notar als kompetenten Berater und Gestalter zurückgreifen.
Dies gilt vor allem dann, wenn es um Verträge oder Dokumente geht, die gesetzlich vorgeschrieben in einer bestimmten Form errichtet werden müssen, wie zB Vollstreckungstitel, eidesstattliche Versicherungen oder das Überwachen einer Verlosung.
Daneben beraten und vertreten wir Sie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (zB Vereinsregisteranmeldungen), sind als Schiedsrichter tätig (Schlichtungsverfahren), stellen Bescheinigungen aus und verwahren auf Antrag Wertpapiere sowie Kostbarkeiten.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit als Notare steht dabei immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für Ihre Anliegen, Sorgen und Nöte. Da wir Notare in erster Linie Verträge entwerfen, verfügen wir über große Erfahrung bei der Ermittlung der Interessen der einzelnen Vertragsteile.
Wir können daher problematische Punkte und Konfliktfelder vorausschauend erkennen und diese bereits im Vorfeld vertraglich regeln. Auf diese Weise können Streitigkeiten schon mit Vertragsabschluss vermieden werden.

Da die Tätigkeitsfelder des Notars und auch das Recht einem ständigen Wandel unterworfen sind, ist der Notar geübt darin, sich neue Rechtsbereiche zu erschließen und an eine geänderte Rechtslage schnell anzupassen.

Nutzen Sie daher unsere Kompetenzen.