Das Unternehmen gut beraten

Bei der Gründung von Unternehmen stellt sich eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Fragen. Dies fängt bereits bei der Wahl der richtigen Rechtsform an. Hier getroffene Richtungsentscheidungen lassen sich später oft nur zu erheblichen Kosten rückgängig machen. Bei vielen Arten der Unternehmensgründung schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars zwingend vor. Das gilt für alle in das Handelsregister einzutragenden Unternehmen und in besonderem Maße für Kapitalgesellschaften (UGs, GmbHs, AGs). Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt hier in der Formulierung des Gesellschaftsvertrags und dessen Abstimmung mit den steuerlichen Gestaltungswünschen der Unternehmensgründer. Hierfür benötigen wir von Ihnen vielerlei Informationen vorab. Als Arbeitshilfe hierfür können Sie folgendes Dokument nutzen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage gruenderagentur-bayern.de.

Nicht nur bei der Gründung, sondern auch bei Veränderungen der Unternehmensverhältnisse (z.B. Sitzverlegungen, Geschäftsführerbestellungen, Gesellschafterwechsel) müssen in aller Regel Eintragungen im Handelsregister oder Meldungen an das Registergericht vorgenommen werden. Hier entwerfen wir für Sie die notwendigen Unterlagen (Beschlüsse, Handelsregisteranmeldungen), und reichen diese nach Beurkundung bzw. Beglaubigung dann beim Handelsregister ein. Da der gesamte Handelsregisterverkehr elektronisch erfolgt, übernehmen wir auch die elektronische Aufarbeitung aller Handelsregisterdaten, damit diese vom Handelsregister direkt übernommen werden können.

Die Veräußerung einzelner Gesellschaftsbeteiligungen erfolgt meist im Wege der Schenkung oder des Verkaufs. In beiden Fällen sind Notare oftmals mit der Gestaltung der entsprechenden Verträge betraut. Im Falle der Veräußerung von Anteilen an einer GmbH ist die Mitwirkung des Notars sogar gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier entwerfen wir für Sie die Verträge und die sonstigen erforderlichen Unterlagen (Gesellschafterliste) und beraten Sie im Zusammenhang mit den hierfür notwendigen Regelungen.

Dies gilt insbesondere, wenn nicht nur eine einzelne Beteiligung an einem Unternehmen, sondern ein ganzes Unternehmen verkauft oder im Wege der Schenkung an die nächste Generation übertragen werden soll. Hier spielen viele gesellschafts-, arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragestellungen eine Rolle. Bei Unternehmenskaufverträgen sind neben dem Notar häufig Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberater für jede Vertragspartei involviert.